Bedingungen und Konditionen

Dies sind die allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: Allgemeine Bedingungen) von Tiger Fire BV mit Sitz in 9990 Maldegem, Aalterbaan 238 B, eingetragen im Handelsregister unter der Nummer 0675.392.392.

1. Umfang

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jedes Angebot, jede Offerte, jede Bestellung und jeden Vertrag, der im Zusammenhang mit den von Tiger Fire BV im Offline-Verkauf angebotenen und/oder gelieferten Dienstleistungen geschlossen wird. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten unter Ausschluss der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder anderer Bestimmungen des Auftraggebers. Jede Bestellung, jeder Auftrag und jedes Einverständnis mit dem Angebot bedeutet eine vorbehaltlose Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Abnehmer, der erklärt, diese vor Vertragsabschluss in einer für ihn verständlichen Sprache zur Kenntnis genommen zu haben. Mit der Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erkennt der Kunde an, dass jede dieser Bedingungen wirklich gewollt ist und keine von ihnen, weder einzeln noch gemeinsam, ein offensichtliches Ungleichgewicht im Vertrag zwischen Tiger Fire BV und dem Kunden schafft. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden bei der Preisgestaltung berücksichtigt.

Offline-Verkäufe sind alle Verträge, die nicht über eine Online-Verkaufsplattform abgeschlossen wurden, die von TigerFire BV verwaltet wird oder ihr gehört. Einige Beispiele hierfür sind Instagram- und/oder Facebook-Konten, Webshops usw. .... . Für Verträge, die über Online-Verkäufe abgeschlossen werden, gelten die entsprechenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, die auf den jeweiligen Online-Plattformen zu finden sind.

2. Aufträge und Angebote

Alle von Tiger Fire BV unterbreiteten Angebote sind rein indikativ und unverbindlich. Die Angebote werden auf der Grundlage der vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen erstellt. Sollten sich diese Informationen als unvollständig und/oder falsch erweisen, behält sich Tiger Fire BV das Recht vor, ein zusätzliches Angebot zu unterbreiten.

Die im Angebot genannten Preise gelten für den im Angebot genannten Zeitraum und für maximal 30 Tage ab dem Datum des Angebots. Material-, Druck- und/oder Rechenfehler im Angebot sind für Tiger Fire BV nicht bindend.

Bezieht sich ein Angebot auf eine Standardfarbe oder eine Metallart, kann der Preis bei der Ausführung variieren, wenn das gewählte Pulver oder Metall nicht mehr vorrätig ist oder nicht zur Standardkategorie gehört.

Bestellungen sind nur dann anfechtbar, wenn sie von Tiger Fire BV durch eine Auftragsbestätigung ausdrücklich bestätigt und angenommen worden sind.

3. Ausführung der Arbeiten

Der Auftraggeber garantiert selbst die Lieferung der zu bearbeitenden Güter an Tiger Fire BV, es sei denn, es wurde ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart. Dies unter der Fabrikadresse Industriepark 43, 8730 Beernem.

Bei der Anlieferung der zu bearbeitenden Güter unterzeichnet der Kunde ein Dokument (Instruktionsblatt) in digitaler Form oder auf Papier, in dem die betreffenden Güter detailliert und klar beschrieben sind.

Wenn kein solches Dokument vom Auftraggeber unterschrieben wurde, wird vermutet, dass die vom Auftraggeber gelieferten zu behandelnden Güter den von Tiger Fire BV an den Auftraggeber gelieferten behandelten Gütern entsprechen und somit zahlenmäßig identisch und nicht von Tiger Fire BV beschädigt sind.

Bei der Anlieferung der zu bearbeitenden Waren ist es dem Abnehmer untersagt, die Produktionshallen der Tiger Fire BV zu betreten und/oder Geräte der Tiger Fire BV zu benutzen. Tiger Fire BV kann niemals für Schäden haftbar gemacht werden, die durch die Nichteinhaltung dieses Verbots durch den Abnehmer entstehen.

Die vom Kunden gelieferte Ware muss frei von Aufklebern, Alkoholmarkern, Fett oder anderen Schichten und/oder Flüssigkeiten sein, die die Handhabung des Materials erschweren könnten. Wenn Tiger Fire BV geschweißt wird, um eine Pulverbeschichtung aufzutragen, müssen Kunststoffteile, Lager und alle anderen Komponenten, die keine Erwärmung über 120 Grad Celsius vertragen, vom Kunden im Voraus entfernt werden. Tiger Fire BV kann niemals für Schäden an diesen Teilen verantwortlich gemacht werden, wenn diese nicht vom Kunden entfernt werden.

Die zu beschichtenden Waren müssen vor der Pulverbeschichtung mit den erforderlichen Aufhängelöchern oder -ösen versehen werden. Wenn dies nicht der Fall ist, werden diese von Tiger Fire BV zum Festpreis zur Verfügung gestellt. Schäden oder Verluste, die durch das Anbringen dieser Vorrichtungen entstehen, können von Tiger Fire BV nicht ersetzt werden.

Wenn die vom Abnehmer gelieferten Waren nicht den vorgenannten Anforderungen entsprechen, kann Tiger Fire BV die Ausführung des Auftrags verweigern oder nach eigenem Ermessen und ohne dafür haftbar gemacht zu werden, auf Kosten des Abnehmers Anpassungen vornehmen.

Die Tiger Fire BV haftet nicht für die schädlichen Folgen eines Mangels an den von der Tiger Fire BV erbrachten Leistungen, wenn dieser Mangel darauf zurückzuführen ist, dass die vom Auftraggeber gelieferten Waren nicht den in den vorgenannten Artikeln festgelegten Anforderungen entsprechen.

4. Lieferung

Es wird davon ausgegangen, dass unsere Verkäufe in Maldegem oder Beernem getätigt werden. Die Waren gelten daher als in unseren Lagern in Maldegem oder Beernem angenommen. Die Risiken und eventuellen Schäden, die mit dem Transport der Materialien und Waren verbunden sind, gehen in jedem Fall ausschließlich zu Lasten des Abnehmers, auch wenn der Versand frachtfrei ist. Die von Tiger Fire BV bezahlten Transportkosten (falls vorhanden) werden in Rechnung gestellt.

Die angegebenen Lieferfristen sind nicht strikt einzuhalten. Ein Lieferverzug kann in keinem Fall ein Recht auf Schadenersatz oder Entschädigung oder eine Vertragsverletzung begründen.

Alle Fälle höherer Gewalt, auch die, die von unseren Lieferanten geltend gemacht werden, alle Unfälle, General- und Teilstreiks, Mangel an Transportmitteln, Aussperrung, General- oder Teilbrand der Fabrik usw. entbinden uns von jeglicher Verantwortung und von allen Verpflichtungen, die wir gegenüber unseren Kunden eingegangen wären.

Änderungen an der Bestellung führen automatisch dazu, dass vorgegebene Lieferzeiten hinfällig werden und neu vereinbart werden müssen. Tiger Fire BV behält sich das Recht vor, Teillieferungen und Teilrechnungen vorzunehmen.

Wenn der Kunde die Waren oder Materialien nicht innerhalb von fünf Arbeitstagen nach der Aufforderung abholt, ist Tiger Fire BV berechtigt, die Waren ohne Lieferung in Rechnung zu stellen, und der Kunde ist außerdem zur Zahlung eines pauschalen Schadensersatzes in Höhe von 25 € pro Tag, an dem die Waren von Tiger Fire BV zurückgehalten wurden, verpflichtet.

Verpackungsmaterialien, die dem Auftraggeber für den Transport der Waren zur Verfügung gestellt werden, wie z.B. Böcke und Paletten, bleiben immer Eigentum von Tiger Fire BV und dürfen nur leihweise für den vorgesehenen Transport verwendet werden. Von dem Zeitpunkt an, an dem das Material dem Auftraggeber (oder dessen Beauftragten) zur Verfügung gestellt wird, bis zur Rückgabe an Tiger Fire BV haftet der Auftraggeber für alle Schäden an diesem Material. Der Auftraggeber ist für den Hin- und Rücktransport des Materials verantwortlich.

Paletten werden als Verpackung mit € .../Palette berechnet. Bei Rückgabe der Paletten in gutem Zustand wird der berechnete Betrag von der nächsten Rechnung abgezogen oder gutgeschrieben, wenn innerhalb von 1 Monat keine Bestellungen folgen.

5. Preise

Die Tiger Fire BV kann den Preis im Falle einer Schwankung der Einkaufspreise einseitig ändern, und zwar auf eine Weise, die durch objektive Kriterien gestützt wird und der betreffenden Schwankung entspricht.

6. Zahlungen

Alle Rechnungen sind, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, in bar oder per Banküberweisung in Maldegem und Beernem zu zahlen. Bei unbarer Zahlung werden Zinsen in Höhe von 12 % fällig. Wird die Rechnung 30 Tage nach Rechnungsdatum nicht vollständig bezahlt, wird eine Entschädigung in Höhe von 10 % des Rechnungsbetrags, mindestens jedoch 75 €, berechnet. Für Kunden, die nicht im KBO-Register eingetragen sind (Privatkunden), wird kein Zahlungsaufschub gewährt und die Rechnungen müssen vor der Abholung der Waren beglichen werden.

Das Vorstehende gilt unbeschadet des Rechts der Tiger Fire BV, eine höhere Entschädigung zu fordern, sofern ein höherer, tatsächlich erlittener Schaden nachgewiesen wird. Wenn der Abnehmer ein Verbraucher im Sinne von Artikel I.1,2° des Wirtschaftsgesetzbuches ist, ist die gleiche Entschädigung fällig, jedoch erst nach Inverzugsetzung. Die Nichtbezahlung einer Rechnung am Fälligkeitstag hat den Verfall des für andere Lieferungen und/oder Arbeiten gewährten Zahlungsaufschubs zur Folge und macht alle nicht fälligen Rechnungen sofort fällig.

Im Falle des Konkurses oder der Auflösung der Unternehmen des Käufers hat der Verkäufer das Recht, den Kaufvertrag ohne jegliche Entschädigung für den Käufer zu stornieren. Ebenso hat der Verkäufer im Falle der Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen das Recht, die Lieferungen einzustellen, ohne dass der Käufer Anspruch auf eine Entschädigung hat. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, Schadensersatz zu verlangen, auch wenn er unter Berufung auf einen der oben genannten Umstände freiwillig vom Vertrag zurücktritt und die Lieferungen aussetzt oder nicht aufnimmt.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, die von Tiger Fire BV gelieferten Waren und/oder Arbeiten wie in der Rechnung beschrieben zu bezahlen. Der Auftraggeber akzeptiert den Versand von Rechnungen per E-Mail. Beanstandungen müssen unter Androhung der Stornierung innerhalb von sieben Werktagen nach Rechnungsdatum per Einschreiben unter Angabe von Gründen an Tiger Fire BV gemeldet werden.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Tiger Fire BV jede Situation, die zu einer Zahlungseinstellung oder einem Zahlungsverzug führen kann, unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Wenn die Rechnung auf Wunsch des Auftraggebers auf den Namen eines Dritten ausgestellt wurde, bleibt der Auftraggeber gegenüber der Tiger Fire BV gesamtschuldnerisch mit dem Dritten für die Einhaltung aller sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergebenden Verpflichtungen haftbar.

Tiger Fire BV behält sich das Recht vor, bei Zahlungsverzug den Vertrag wegen Nichtzahlung auszusetzen oder aufzulösen; in diesem Fall schuldet der Auftraggeber die in der Kündigung vorgesehene Entschädigung.

Die Waren bleiben bis zu ihrer vollständigen Bezahlung Eigentum von Tiger Fire BV. Solange dies nicht geschehen ist, ist der Käufer nicht berechtigt, sie zu verpfänden oder sie als Sicherheit oder zusätzliche Sicherheit im weitesten Sinne des Wortes zu verwenden. Im Falle der Nichtbezahlung am Fälligkeitstag ist der Käufer verpflichtet, auf erste schriftliche Aufforderung der Tiger Fire BV die unbezahlten Waren kostenlos an die Tiger Fire BV zurückzusenden. Die Tiger Fire BV ist befugt, die noch nicht vollständig bezahlten Waren zum einen durch eigene Dienste oder durch beauftragte Dienste auf dem Betriebs- und Privatgelände des Käufers, sofern sich die Waren dort befinden, zurückzuholen. Diese Rückholkosten gehen vollständig zu Lasten des Käufers, wozu der Käufer bei Vertragsabschluss seine Zustimmung erteilt.

7. Haftung

Die Tiger Fire BV haftet für die nachgewiesene Nichteinhaltung ihrer vertraglichen Verpflichtungen nur dann und nur insoweit, als der daraus resultierende Schaden durch ihr schweres Verschulden oder ihre Absicht verursacht wurde. Sie haftet nicht für anderes Verschulden. Tiger Fire BV haftet nicht für indirekte Schäden und Kosten (z.B. Folgeschäden, entgangener Gewinn, entgangene Einsparungen, Schäden an Dritten usw.).

In jedem Fall ist die maximale Haftung der Tiger Fire BV auf den Betrag begrenzt, für den die Tiger Fire BV versichert ist und der von der Versicherungsgesellschaft tatsächlich ausgezahlt wird. Wenn der Berufshaftpflichtversicherer, aus welchem Grund auch immer, den Schaden nicht deckt, beschränkt sich die Haftung der Tiger Fire BV auf eine Entschädigung (Summe von Kapital, Kosten und Zinsen) in Höhe von maximal dem Wert dessen, was geliefert und/oder geleistet wurde, was auf der Grundlage der von der Tiger Fire BV für die betreffende Lieferung und/oder Arbeit erstellten Rechnungen bestimmt wird.

Soweit die Tiger Fire BV bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen auf die Mitwirkung, Dienstleistungen oder Lieferungen von Beauftragten angewiesen ist, kann sie nicht für Schäden haftbar gemacht werden, die sich aus deren Verschulden ergeben.

Alle Beanstandungen wegen sichtbarer oder unsichtbarer Mängel des gelieferten Werks müssen begründet sein und, um zulässig zu sein, TiGER FiRE BV spätestens innerhalb von acht Arbeitstagen nach Ausführung des Werks per Einschreiben und ordnungsgemäß begründetem Schreiben direkt mitgeteilt werden.

Liegt ein sichtbarer oder verborgener Mangel vor, der der Tiger Fire BV rechtzeitig und in Übereinstimmung mit den Bestimmungen dieses Artikels mitgeteilt wurde, ist die Tiger Fire BV berechtigt, die betreffenden Waren nachzubessern oder herzustellen, wenn es sich um von der Tiger Fire BV hergestellte Produktionswaren handelt

Tiger Fire BV kann niemals für Schäden haftbar gemacht werden, die durch unsachgemäße oder unvorsichtige Installation oder Verwendung von Waren entstehen, die von Tiger Fire BV behandelt oder hergestellt wurden. Auch wenn es sich um sichtbare oder versteckte Mängel handelt.

Tiger Fire BV kann niemals haftbar gemacht werden für Schäden, die durch Verzögerung, Beschädigung oder Stillstand von Produktionslinien und/oder Unterbrechung der Belieferung Dritter entstehen, noch für direkte und/oder indirekte Schäden und Kosten, die sich aus diesen Stillständen ergeben (wie z.B. Folgeschäden, entgangener Gewinn, entgangene Einsparungen, Schäden an Dritten usw.).

8. Beendigung

Tiger Fire BV ist berechtigt, den Vertrag mit dem Auftraggeber jederzeit mit sofortiger Wirkung, ohne vorherige gerichtliche Genehmigung, ohne vorherige Inverzugsetzung und ohne Zahlung einer Entschädigung zu kündigen, wenn: 1. der Auftraggeber eine oder mehrere Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht rechtzeitig und ordnungsgemäß erfüllt, 2: wenn das Vertrauen in die Kreditwürdigkeit des Kunden durch gerichtliche Vollstreckungsmaßnahmen gegen den Kunden oder durch Zahlungseinstellung oder Beantragung eines Insolvenzverfahrens erschüttert wird, 3: im Falle der Liquidation oder der Einstellung der Tätigkeit des Kunden.

Bei Beendigung eines Auftrags durch den Abnehmer schuldet der Abnehmer gemäß Artikel 1794 des alten Bürgerlichen Gesetzbuchs die Bezahlung des gesamten Stands der Arbeiten, einschließlich unter anderem der ausgeführten Arbeiten und der gelieferten Materialien, und allgemein aller aufgrund des Auftrags ausgeführten Verpflichtungen. Darüber hinaus schuldet der Abnehmer eine pauschale Entschädigung in Höhe von 30 % des Gesamtwerts der gekauften Waren und/oder der in Auftrag gegebenen Arbeiten, unbeschadet des Rechts der Tiger Fire BV, eine höhere Entschädigung zu fordern, sofern ein höherer Schaden nachgewiesen werden kann. Durch die Annahme dieser allgemeinen Bedingungen erkennt der Abnehmer an, dass die vorgenannte pauschale Entschädigung im Verhältnis zu dem Schaden steht, den Tiger Fire BV durch die Kündigung erleidet.

9. Höhere Gewalt

Die Tiger Fire BV haftet nicht für eine Verzögerung oder Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen aufgrund von Ereignissen, die außerhalb ihrer normalen Kontrolle liegen und die die Erfüllung ihrer Verpflichtungen ganz oder teilweise verhindern, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Streiks, unerwartete Verkehrsstaus, Unfälle, Feuer, Pandemien, Betriebsstörungen, Energieausfälle, Störungen in einem (Telekommunikations-)Netz, Nichtlieferung oder verspätete Lieferung von Lieferanten oder anderen beauftragten Dritten, Verzögerungen aufgrund unvorhergesehener Hindernisse am Standort, ... In diesen Fällen behält sich Tiger Fire BV das Recht vor, den Vertrag zu kündigen oder zu revidieren oder die tatsächlichen Mehrkosten dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen. Bei einer Unterbrechung der Arbeiten infolge höherer Gewalt wird die Ausführungsfrist für die Dauer dieser Unterbrechung ausgesetzt und um die für die Wiederaufnahme der Arbeiten erforderliche Zeit verlängert.

10. Nichtigkeit

Sollte ein Teil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für zu weit gefasst erklärt werden, so bleibt die Bestimmung ungeachtet dessen im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang durchsetzbar. Wird ein Teil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für vollständig ungültig erklärt, so werden die Parteien ihn nach Treu und Glauben durch eine Bestimmung ersetzen, die der wirtschaftlichen Wirkung der für ungültig erklärten Bestimmung möglichst nahe kommt. In jedem Fall hat die eventuelle Ungültigkeit einer Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht die Ungültigkeit (einer) der übrigen Bestimmungen zur Folge.

11. Vertrauliche Informationen

Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle vertraulichen Informationen, die er im Rahmen des Vertrags von der Tiger Fire BV erhält, vertraulich zu behandeln. Informationen gelten als vertraulich, wenn sie von Tiger Fire BV mitgeteilt wurden oder wenn sich dies aus der Art der Informationen ergibt. Der Auftraggeber darf unter keinen Umständen technische Informationen, technische Zeichnungen, Spezifikationen, Fotos, elektronische Dateien im weitesten Sinne oder Dokumente, die jederzeit Eigentum der Tiger Fire BV bleiben, kopieren oder an Dritte weitergeben oder zur Einsichtnahme zur Verfügung stellen.

12. Anwendbares Recht - zuständiges Gericht

Auf die mit Tiger Fire BV geschlossenen Verträge ist ausschließlich belgisches Recht anwendbar.

Für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Abschluss, der Auslegung und/oder der Ausführung eines von Tiger Fire BV geschlossenen Kauf- oder Bauvertrags sind ausschließlich die Gerichte des Gerichtsstands Gent zuständig.

13. Kapazität des Kunden

Handelt es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher im Sinne von Artikel I.1, 2° des Wirtschaftsgesetzbuches, gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Ausnahme der Artikel 3.3, 4.2, 7.5 und 12.2. Ist der Kunde ein Verbraucher im Sinne von Artikel 1649bis des alten Bürgerlichen Gesetzbuches, so berühren diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Kunden-Verbrauchers aus den Artikeln 1641 bis 1649 und 1649bis ff. des alten Bürgerlichen Gesetzbuches. Für Dienstleistungsverträge und Fernabsatzverträge, die der Kunde-Verbraucher mit Tiger Fire BV abschließt, gilt die gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen nicht. Die Dienstleistungen der Tiger Fire BV sind so beschaffen, dass sie gemäß Artikel 53 des Wirtschaftsgesetzbuches nach den Spezifikationen des Kunden-Verbrauchers geliefert werden und zu einer unwiderruflichen Vermischung der vom Kunden gelieferten Ware mit anderen Produkten führen.